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KostenDie Gebühren für Leistungen und Medikamente werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 27.07.2017 (BGBI S. 1110 ff.) sowie der Arzneimittelpreis-Verordnungvom 14. November 1980 (BGBI S. 2147) zzgl. 19% Mehrwertsteuer für Leistungen und Medikamente sowie 7% Mehrwertsteuerfür Futter und Mittel zu Nahrungsergänzung. Diese GOT ist eine gesetzlich fixierte Abrechnungsgrundlage, an die grundsätzlich alle Tierärzte gebunden sind. |
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In dieser Gebührenordnung wird ein Mindestsatz (einfacher Satz) sowie ein Höchstsatz (dreifacher Satz) vorgeschrieben, welcher von Tierärzten weder unter- noch überschritten werden darf. Während der Notdienstzeiten (außerhalb der Sprechstunden ) können sich die Gebühren erhöhen. Wenn Sie in unserer Tierarztpraxis zur Behandlung waren, so erhalten Sie im Anschluss eine detaillierte Abrechnung, in der Sie die einzelnen Leistungen und Medikamente herauslesen können. Gerne wird Ihnen diese auch auf Wunsch näher erläutert. |
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